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1309. November 5. Posonii (Pressburg).

non. Nov. pont. Clem. V. a. IV.

Bruder Gentilis Kardinal-Presbyter tit. S. Martini und Legat des apostolischen Stuhls, urkundet, dass der Glogauer Kanonikus Nicholaus die Kirche der heil. Agathe in Sanduel (Sandewalde Kr. Guhrau) durch die Präsentation des (Heinrich), Herzogs von Schlesien und Herrn von Glogau, dem das Präsentationsrecht durch Gewohnheitsrecht zusteht, rechtmässig erlangt hat; dass ferner darauf derselbe Herzog aus dieser Kirche und ihren Einkünften durch Bischof Heinrich ein Kanonikat und eine Praebende an der Kirche zu Glogau hat machen lassen, wie aus dem darüber gegebenen Brief des Bischofs ersichtlich, jedoch unter der Bedingung, dass ausreichende Einkünfte für einen ständigen Vikar reservirt werden (nicht identisch mit Reg. 2859). Da obgen. Nikolaus dieses neue Kanonikat und diese Praebende kanonisch erlangt hat, so solle er beide auch ungestört besitzen.

O. Z.


Or. im Bresl. Staatsarch. Kollegiatstift Glogau 24b mit dem an grünen und rothen Seidenfäden hängenden beschädigten Siegel des Ausstellers. Links unten unter dem umgeschlagenen Rande steht alb V par und rechts auf demselben Jo. an. Ueber die Datirung siehe oben Juli 12.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.